DGUV 112-191 – der Weg zu Einlagen oder Schuhzurichtungen
Wie auch im privaten Bereich benötigen einige Träger Einlagen oder orthopädische Schuhzurichtungen für Ihre Sicherheitsschuhe. Nicht jedes Modell ist hierfür geeignet. Nur Modelle mit der DGUV 112-191 Kennzeichnung können dafür verwendet werden. Die Einlage oder Schuhzurichtung wird genau auf das ausgewählte Modell angepasst und extra gefertigt. Suchen Sie sich daher erst Ihre Schuhe aus und suchen Sie dann einen Orthopädieschuhmacher auf.
Schuhe mit DGUV 112-191 Kennzeichnung sind in allen Sicherheitsklassen und in verschiedenen Ausführungen wie Halbschuh oder Stiefel erhältlich. Für eine detailliertere Beratung zu diesem umfangreichen Thema nehmen Sie gerne mit dem Team von Theobald Arbeitsschutz Kontakt auf.